100.000 Euro Bedarfszuweisung für den Landkreis Oberallgäu

24.11.2014

Bayern hat dem Landkreis Oberallgäu eine Bedarfszuweisung in Höhe von 100.000 Euro bewilligt.

Der Freistaat hat das Mittelvolumen von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen in 2014 auf dem hohen Niveau von landesweit 100 Millionen Euro fortgeführt. Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden auf Antrag neben den klassischen Bedarfszuweisungen seit 2012 auch so genannte „Stabilisierungshilfen“ bewilligt.

Damit können außergewöhnliche Belastungen für die Kommunen ausgeglichen werden, die von den Regelzuweisungen des Kommunalen Finanzausgleichs nicht erfasst werden. Vor allem eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung, andauernde Haushaltsschwierigkeiten und besondere Aufgaben- und Ausgabenbelastungen sind Grund für diese Hilfe.

Mit diesen staatlichen Zuschüssen unterstützen wir die Eigenständigkeit unserer Kommunen, die mit schwierigen Sonderbedingungen zu kämpfen haben. Wir stärken damit auch bürgernahe Entscheidungen vor Ort.