Mehr Abstand zwischen Windrädern und Wohngebäuden

Landtag verabschiedet 10H-Regelung

12.11.2014
Erwin Huber, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie in der Plenardebatte zur 10H-Regelung.
Erwin Huber, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie in der Plenardebatte zur 10H-Regelung.

Der Bayerische Landtag hat in der heutigen Plenarsitzung das Gesetz der Staatsregierung zur 10H-Regelung bei Windkraftanlagen verabschiedet. Das Gesetz schreibt größere Abstände zwischen Windrädern und Wohngebäuden vor: Der Abstand eines Windrades zur nächsten Wohnbebauung muss künftig das Zehnfache der Höhe betragen. Die 10H-Regelung soll künftig dafür sorgen, dass Windkraftanlagen mit einem geringeren Abstand als 10H nicht gegen den Willen der Bevölkerung in der Nähe der Wohnbebauung oder in einer besonders sensiblen Landschaft errichtet werden.

„Es ist nötig, dass wir den Schutz der Betroffenen verbessern. Es geht um einen vernünftigen Interessensausgleich zwischen denen, die Windräder bauen wollen, und denen, die von Windrädern betroffen sind“, erläuterte Dr. Otmar Bernhard, Mitglied des Arbeitskreises Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie, in der heutigen Plenardebatte. „Daher kann auch jede Gemeinde von dieser 10H-Regelung abweichen, wenn sie das will.“ Gemeinden sollen grundsätzlich die Möglichkeit bekommen, in ihren Bebauungsplänen von der 10H-Regelung abzuweichen und geringere Abstände festzusetzen, wenn die Beteiligten vor Ort damit einverstanden sind.

„Wir entscheiden heute nicht über Ja oder Nein der Windkraft in Bayern. Wir entscheiden hier über eine Verfahrensfrage. Wir stellen dabei eine Beteiligung der Gemeinden her. Bisher können die Gemeinden zwar reden, aber es entscheidet der Staat. In der Zukunft entscheiden die Gemeinden. Was wir machen, ist eine kommunalfreundliche Regelung, die auch die Bürgerbeteiligung verbessert“, betonte Erwin Huber, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie.

„Dieses Gesetz ist kein Windkraftverhinderungsgesetz sondern ein Bürgerbeteiligungsgesetz. Es verbessert die Beteiligung der Menschen in der Gemeinde sowie in der Nachbargemeinde“, ergänzte Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr.