Denkmalschutz: CSU-Fraktion will Raubgrabungen verhindern

06.07.2022 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Sondensuche auf eingetragenen Bodendenkmälern: das soll es künftig nach dem Willen der CSU-Fraktion nicht mehr geben. Per Antrag im Wissenschafts- und Kunstausschuss macht sich die Fraktion dafür stark, den Anreiz für Raubgrabungen zu senken und die Plünderung von Bodendenkmälern, die aktuell vier Prozent der Landesfläche ausmachen, zu verhindern. Dazu soll das Bayerische Denkmalschutzgesetz entsprechend geändert und ein Schatzregal eingeführt werden. 

Dazu Robert Brannekämper, Vorsitzender des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst :

„Wir schlagen ein neues Kapitel in der bayerischen Denkmalschutzgesetzgebung auf. Mit der Einführung eines Schatzregals und dem Verbot der Sondensuche auf eingetragenen Bodendenkmälern werden wir eine rechtliche Handhabe haben, um gegen Raubgrabungen und die unwiederbringliche Beschädigung bayerischen Kulturguts vorzugehen. Das bayerische Schatzregal wird aber Eigentümer- und kommunalfreundlicher angelegt sein als vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern. Wir machen uns hier die Erfahrungen der anderen Länder zunutze. Außerdem werden wir uns auch für eine vernünftige Wertausgleichsregelung für die Grundstückseigentümer einsetzen.“

Dazu Helmut Radlmeier, Mitglied im Kulturausschuss und Berichterstatter : 

„Diese Reform ist jetzt umso dringlicher, als in den kommenden Jahren bei großen Baumaßnahmen wie etwa dem Bau von Stromtrassen (Südostlink) eine Vielzahl von archäologischen Funden zu erwarten sind. Hier brauchen wir eine Handhabe, um die Ausplünderung von Bodendenkmälern zu verhindern. Wichtig ist mir persönlich auch, dass die Fundstücke, wo dies fachgerecht möglich ist, in der Nähe des Fundorts aufbewahrt werden können.“ 

Hintergrund für den Antrag, der heute im Kulturausschuss beschlossen wurde, ist, dass sich die Zahl der Sondengänger, in Bayern nach Schätzungen des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege in den letzten 15 Jahren verdoppelt und in den Coronajahren ein regelrechter Boom entstand. Schätzungen zufolge werden jährlich eine Million archäologisch relevanter Funde außerhalb von offiziellen archäologischen Grabungen dem Boden entnommen. Nur ein Bruchteil davon, rund 2500, werden gesetzeskonform den zuständigen Behörden gemeldet. Bisher gibt es in Bayern keine Sonderregelung für archäologische Bodenfunde, sondern es gilt § 984 des BGB, demzufolge das Eigentum am Fund zwischen Entdecker und Grundstückseigentümer hälftig geteit wird. Mit einem Schatzregal würde das Eigentum an archäologischen Fundstücken an den Staat übergehen. Grundstückseigentüner würden ab einem bestimmten Wert entschädigt.